Anerkennung von Abschlüssen

Um die Frage zu klären, ob und wie Sie Ihren Abschluss in Österreich anerkennen lassen müssen, ist es von entscheidender Bedeutung, ob es sich um eine Qualifikation für einen reglementierten Beruf handelt. Unter reglementierten Berufen versteht man Berufe, die nur von Personen ausgeübt werden dürfen, die einen bestimmten Befähigungsnachweis erworben haben, wie z.B. Krankenschwestern, Architekten oder Anwälte.

Möchten Sie in einem nicht reglementierten Beruf arbeiten, müssen Sie keine formellen Schritte einleiten. Die Anerkennung Ihrer Berufsqualifi kation liegt bei Ihrem Arbeitgeber.

Bei reglementierten Berufen sind allerdings einige Punkte zu beachten. Abgesehen von wenigen Ausnahmen (medizinische Berufe, Architekten, Lehrberufe, Anwälte) existiert innerhalb des EWR eine allgemeine Regelung für die gegenseitige Anerkennung reglementierter Berufsabschlüsse. Nach diesem System kann ein Angehöriger eines EWR-Staates, der in einem Mitgliedsstaat einen berufsqualifizierenden Abschluss erworben hat, diesen Beruf in einem anderen Mitgliedsstaat ausüben, ohne erneut eine berufl iche Qualifi kation erwerben zu müssen. Gibt es jedoch sehr deutliche Unterschiede im Ausbildungsniveau desbetreffenden Berufs im zweiten Mitgliedsstaat, muss man eventuell eine entsprechende Zusatzausbildung absolvieren, bevor der Abschluss voll anerkannt wird. [...]